AUTOS
KAUFT MAN BEI KOCH

Sie haben hier die Möglichkeit ein individuelles Wunschkennzeichen online, per Telefon, oder vor Ort bei der passenden Zulassungsstelle in ganz Deutschland zu reservieren.

Die Kosten für die Reservierung und Ausstellung eines Wunschkennzeichens sind bundesweit einheitlich. Sie betragen 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen selbst und 2,60 Euro für die Reservierung. Die Reservierungsgebühren sind aber nur dann fällig, wenn das Wunschkennzeichen auch ausgestellt wird. Bezahlen müssen Sie den Betrag bei der Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle.

Auto zulassen: So geht’s

Das neue Auto anzumelden, ist gar nicht so schwer. Wir erklären, welche Dokumente Sie brauchen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie an eine eVB-Nummer kommen. Auf einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle muss man mancherorts sehr lange warten, oder man muss schon frühzeitig in der Behörde sein und eine Marke ziehen. Ärgerlich ist es aber auch, wenn man seine Unterlagen nicht vollständig beisammen hat und ein zweites Mal die Prozedur durchlaufen muss. Um Ihnen einen unangenehmen Besuch bei der Zulassungsstelle zu ersparen, haben wir für Sie hier die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Wenn Sie einen Neuwagen zulassen möchten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung

Bei Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • den aktuell gültigen HU-Bericht (Hauptuntersuchung/„TÜV“)
  • die alten Kennzeichen (falls zuvor in anderem Zulassungsbezirk zugelassen)

Vor Ort müssen Sie zudem das SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) ausfüllen, damit das zuständige Finanzamt die jährlich fällige Kfz-Steuer von Ihrem Konto abbuchen kann.

Die Anmeldung des Autos erfolgt in der für Ihre Region bzw. Ihren Landkreis zuständigen Kfz-Zulassungsstelle. In Großstädten wie München oder Berlin geht dies auch in den sogenannten Bürgerbüros. Anschrift und Öffnungszeiten erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Hier besteht in der Regel auch die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren – und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

Außer der regulären Anmeldung gibt es weitere Möglichkeiten, das Auto zuzulassen. Diese sind erkennbar an den abweichend gestalteten Kennzeichen-Schildern. Die wichtigsten sind:

Saisonkennzeichen:

Das Auto wird nur für mehrere (zusammenhängende!) Monate im Jahr zugelassen (z. B. ein Cabrio im Sommer). Kfz-Steuer und Versicherung werden nur anteilig berechnet. Außerhalb des Zulassungszeitraums (abzulesen am rechten Schildrand) muss das Auto auf dem eigenen Grundstück oder in einer abschließbaren Garage abgestellt werden.

H-Kennzeichen:

Das H am rechten Schildrand steht für „historisch“. Das Kennzeichen erhalten nur Autos, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in einem guten Originalzustand befinden (oder fachgerecht restauriert wurden). Es wird eine pauschale Kfz-Steuer von 191,73 Euro erhoben, für Oldtimer gibt es zudem Beschränkungen, was das Befahren von Umweltzonen angeht.

Wechselkennzeichen:

Dieses Kennzeichen teilen sich zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse. Es gibt ein Hauptkennzeichen, das ausgetauscht wird, und zwei kleine Plaketten, die an den jeweiligen Fahrzeugen angebracht sind. Die Nutzung ist beschränkt: Es darf immer nur ein Auto mit dem vollständigen Kennzeichen gefahren werden.

Kurzzeitkennzeichen:

Das Kennzeichen ist 5 Tage gültig, der letzte Zulassungstag (Datum mit Tag, Monat und Jahr) ist am rechten Schildrand in einem gelben Feld vermerkt.

Tipp: Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch das Auto ummelden. Liegt Ihr neuer Wohnort in einem anderen Zulassungsbezirk, dürfen Sie aber seit 2016 das alte Kennzeichen mitnehmen.

Wie teuer die Zulassung eines Autos wird, hängt immer von den Gebühren ab, die Ihre Zulassungsstelle erhebt, sowie den Kosten für das Schilderprägen. Die folgende Übersicht ist daher nur exemplarisch und orientiert sich an der Gebührenordnung der Landeshauptstadt Saarbrücken, Abweichungen sind möglich:

  • Anmeldung Neufahrzeug: 27,60 Euro (regulär) / 40,40 Euro (mit Wunschkennzeichen)
  • Zulassung Gebrauchtwagen mit Saarbrücker Kennzeichen: 19,90 Euro (regulär) / 40,40 Euro (mit Wunschkennzeichen)
  • Zulassung Gebrauchtwagen, der vorher außerhalb von Saarbrücken zugelassen war: 30,20 Euro / 43,00 Euro (mit Wunschkennzeichen)
  • Zulassung bei Umzug: 12 Euro (innerhalb Regionalverband) / 28,20 Euro (von außerhalb des Regionalverbandes) / 17,60 Euro (von außerhalb, Beibehaltung des alten Kennzeichens)
  • gegebenenfalls Umtausch der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/-brief) in neue Zulassungsbescheinigungen (Teil I/II): 8,70 Euro
  • Schilderprägen: circa 20 bis 40 Euro

Wenn Sie keine Zeit haben, können Sie auch einen Vertreter zur Zulassungsstelle schicken. Kaufen Sie ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen über einen Händler, übernimmt dieser oft die Zulassungsprozedur. In beiden Fällen benötigt der Vertreter eine von Ihnen ausgefüllte Vollmacht. Eine Vorlage, welche die Anforderungen erfüllt, können Sie hier herunterladen. Neben der Vollmacht und den weiter oben genannten Dokumenten muss Ihr Vertreter sowohl seinen eigenen Personalausweis als auch Ihren Ausweis vorlegen (beides im Original!).

Mit der eVB-Nummer (eVB steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“) weisen Sie nach, dass Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und ersetzt Schäden, die Sie z. B. bei einem Unfall anderen Menschen, deren Fahrzeugen oder Gebäuden zugefügt haben. Die eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Versicherung, sie ist kostenlos und Sie können sie 18 Monate lang für die Zulassung nutzen (bei Kurzzeitkennzeichen: 3 Monate). Nach Ablauf der Frist verfällt die eVB-Nummer und muss für die Zulassung neu beantragt werden. Die Versicherungsprämie – zur Kfz-Haftpflicht kommen nach Bedarf auch noch Teil- oder Vollkasko zur Absicherung von Schäden am eigenen Auto hinzu – wird aber erst ab dem Tag der Zulassung berechnet.