Dienstleistungen für gewerblichen Sonderzielgruppen
Pflegedienste
Durch den demografischen Wandel bedingt, kommt der Pflegedienst-Branche bereits zum heutigen Zeitpunkt und zukünftig eine stetig wachsende Bedeutung zu. Basis der Ausübung dieser Pflegedienstleistung ist eine ständig verfügbare Mobilität, die wir Ihnen durch Bereitstellung von entsprechenden Dienstleistungsangeboten zu Sonderkonditionen garantieren. Zuverlässigkeit wünschen sich Ihre Kunden von Ihnen – und Zuverlässigkeit bieten wir Ihnen als Mobilitätspartner.
Wählen Sie aus unseren attraktiven Angeboten, wenn Ihr Institutionskennzeichen mit einer der folgenden Zahlenkombinationen beginnt:
- 26… Krankenhäuser, Kurheime, Sanatorien
- 45… freiberufliche Hebammen
- 46… Krankenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, ambulante Pflegedienste
- 48… nach § 125 SGB V, verordnete Hausbesuche
- 50… caritative Organisationen, die nich zur Kirche gehören
- 51… Rehabilitationsstätten, Pflegeheime, Sozialstationen
- 54… nach § 111 SGB V, ambulante Rehabilitationseinrichtungen
Fahrschulen
Mit Fahrspaß zum Führerschein! Das Fahrschulfahrzeug ist das Aushängeschild Ihrer Fahrschule, bei dem sowohl das Fahrerlebnis als auch die Fahrzeugsicherheit im Vordergrund stehen.
Wählen Sie aus unseren attraktiven Angeboten, wenn folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
Fahrschulen
- Sie sind Inhaber einer Fahrschule oder als Geschäftsführer in einer Fahrschul-GmbH angestellt.
- Ihre Fahrschule ist im Handelsregister eingetragen beziehungsweise als Gewerbe angemeldet.
- Ihr neues Fahrzeug wird mindestens sechs Monate lang für aktive Schulungszwecke eingesetzt.
Fahrlehrer
- Sie sind als Fahrlehrer in einer Fahrschule angestellt, die im Handelsregister eingetragen beziehungsweise als Gewerbe angemeldet ist.
- Ihr neues Fahrzeug wird in dieser Fahrschule sechs Monate lang für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche eingesetzt.
Taxi / Mietwagen
Neue Fahrzeuge mit neuer Technologie bringen Sie schnell und sicher zum Ziel. Wählen Sie aus unseren attraktiven Angeboten, wenn folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Amtliche Zulassung des Fahrzeugs als Taxi/Mietwagen gemäß §§ 47/48/49 PbefG oder § 13 FZV
- Einsatz dieses Fahrzeugs als Taxi/Mietwagen für mindestens sechs Monate ab Tag der Zulassung