100 Jahre Mazda – 100 Monate Garantie!
Sie erhalten beim Kauf eines neuen Mazda an diesen Tagen nicht nur die 36-monatige Herstellergarantie, sondern zusätzlich eine 64-monatige Neuwagen-Anschlussgarantie bis 150.000 km Gesamtlaufleistung. So sind Sie gegen unerwartete Reparaturkosten für alle wichtigen Bauteile abgesichert. Wenn das kein Grund zum Feiern ist!
Ihre Vorteile im Überblick:
- Soforthilfe bei der Schadenkostenerstattung im In- und Ausland dank 24-Stunden Hotline
- Motor, Getriebe, Bremsanlage, Elektronik und viele weitere Baugruppen sind im Garantieumfang enthalten
- Verbriefter Garantieanspruch, der bei Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Besitzer übergeht
- Komplette Abwicklung durch Ihren Mazda Vertragshändler und die CG Car-Garantie Versicherungs-AG
Die Mazda-Historie:
Pioniergeist, Innovationsfreude, Qualität – und der Mut zum Anderssein: Diese Werte prägen seit 100 Jahren das Wirken des japanischen Automobilherstellers Mazda. Das aus dem 1920 gegründeten Korkhersteller Toyo Cork Kogyo Co. hervorgegangene Unternehmen steht seit 1931 für motorisierte Mobilität. Schon damals versteht sich Mazda als Unternehmen, das sich nicht mit gängigen technischen Lösungen zufrieden gibt, sondern beim Streben nach dem Optimum gerne die ausgetretenen Pfade verlässt. In der zweiten Hälfte der 1960er Jahre macht Mazda erste große Schritte im Exportgeschäft: 1967 beginnt der Verkauf in Europa und 1970 in den USA. Auf der IAA 1969 werden erstmals Mazda Modelle für den deutschen Markt präsentiert; bis die Marke dann tatsächlich in Deutschland an den Start ging, dauerte es allerdings noch weitere drei Jahre.
* Die Mazda 100 Monate Garantie kumuliert sich aus der 36-monatigen Mazda Herstellergarantie (bis max. 100.000 km) zzgl. einer 64-monatigen Mazda Neuwagen-Anschlussgarantie bis 150.000 km Gesamtlaufleistung (je nachdem, was zuerst eintritt) gemäß den aktuellen Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG, Gündlinger Straße 12, 79111 Freiburg i. Breisgau, Deutschland. Erforderlich für die Aufrechterhaltung der Garantie ist die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs gemäß Herstellervorgaben. Gültig für Privatkunden und Gewerbekunden ohne Rahmenabkommen beim Kauf eines unzugelassenen Neuwagens am 31.01.2020 und 01.02.2020.