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Veröffentlicht am 14.09.2016

Dienstleistung Wartung & Verschleiß

Wir bieten Ihnen als Gewerbekunden selbstverständlich die völlige Sorgenfreiheit in Sachen Wartung und Verschleiß an Ihrem Fuhrpark. Folgende Leistungen sind inklusive:

  • Inspektion
  • Gebühren für HU inklusive AU
  • Sämtliche Werkstattleistungen infolge Verschleiß (Die Dienstleistung beinhaltet auch Defekte an der Elektrik bzw. elektronische Reparaturen an z.B. Glühlampen, Batterie, Steuergeräte, Schalter, Radio, Navigationsgeräte oder Telefon – soweit im Neuwagen-Lieferumfang enthalten.)
  • Ersatzmobilität (Diese Leistung umfasst den Anspruch auf eine begrenzte, Kostenübernahme für Ersatzmobilität (zum Beispiel Mietwagen) bei geplanten Werkstattaufenthalten, die über die Konzernhandelsorganisation bezogen werden kann. Die Ersatzmobilität  gilt nur in Zusammenhang mit Leistungen, die durch die Dienstleistung Wartung & Verschleiß abgedeckt werden. Die Dauer der Ersatzmobilität richtet sich nach der vereinbarten Gesamtfahrleistung.)
  • Dokumentierte Fahrzeugprüfung gemäß UVV § 57 BGB D29 – Prüfung auf Arbeitssicherheit (Die Prüfung auf Arbeitssicherheit umfasst das Vorhandensein und den Zustand von: Warnweste, Warndreieck und Verbandskasten; Sitzen und Sicherheitsgurten; Vorrichtungen zur Ladungssicherung; Dokumentation der Fahrzeugprüfung.)

Die Vorteile vom Wartung & Verschleißservice im Überblick:

  • Rundum-Schutz vor planmäßigen und außerplanmäßigen Reparaturkosten infolge Verschleiß
  • Hoher Leistungsumfang ohne versteckte Kosten (zum Beispiel Scheibenwischer, Glühlampen und Bremsflüssigkeitswechsel)
  • Preisvorteil – Ein außergewöhnliches Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Dichtes Servicenetz – mit der Volkswagen Konzernorganisation immer eine Markenwerkstatt in der Nähe
  • Schneller Service inklusive Ersatzmobilität für geplante Werkstattaufenthalte bis zu drei Tagen
  • Fachgerechte und effiziente Reparaturen mit Original-Ersatzteilen
  • Nachhaltige Reduzierung Ihres Verwaltungsaufwands
  • Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gemäß UVV § 57 BGV D29

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