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Veröffentlicht am 14.09.2016

Abwicklung der Rückgabe des Leasingfahrzeuges als Dienstleistung

Bei der Rückgabe eines geleasten Fahrzeuges gilt es, viele Aspekte der oft komplexen Verträge im Blick zu haben, um die für den Flottenkunden optimale Endsituation zu erzielen. Wir bieten Ihnen ein klar gegliedertes, transparentes und stressfreies Procedere.

6 bis 8 Wochen vor Leasingende nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, damit ein Termin zur Begutachtung des Leasingfahrzeuges beim TÜV vereinbart werden kann. Dadurch haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob festgestellte Mängel von Ihnen selber oder von uns beseitigt werden sollen. Das Gutachten sollte dann 4 Wochen vor Leasingende uns vorliegen. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Termin vereinbart worden, werden sie von uns erneut Erinnert.

Die zwei Varianten der Fahrzeugabgabe

Einigung über den Zustand bei Abgabe

Das ist der Regelfall, das Vorabgutachten ist also erstellt. Man hat sich im Vorfeld der Rückgabe auch eine Summe geeinigt (Treuebonus bei Folgevertrag 30% Nachlass gegenüber dem ermittelten Gesamtwert). Das Rückgabeprotokoll wird von beiden Seiten unterschreiben und online an die Leasingbank eingereicht.

Ist das Vorabgutachten bis zur Rückgabe nicht erstellt, erfolgt die Übergabe im Beisein des TÜV-Gutachters, der zeitgleich das Minderwertgutachten erstellt. Der durch den Gutachter ermittelte Instandsetzungsaufwand wird unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Minderwerte ermittelt und stellt somit unsere Forderung dar. Nach Vorlage des Gutachtens wird schnellstmöglich ein Termin zur Unterschrift auf dem Rückgabeprotokoll mit ihnen vereinbart. Das unterschriebene Rücknahmeprotokoll wird online eingereicht.

Nichteinigung

In diesem Fall konnte im Vorfeld keine Einigung auf der Grundlage des Vorabgutachtens erzielt werden. Die Erstellung  des Minderwertgutachtens erfolgt am Tag der Fahrzeugrückgabe, möglichst in ihrem Beisein. Beide Seiten unterschreiben  eine Abgabebestätigung (kein Rückgabeprotokoll) incl. Vermerk: „Keine Einigung, Ermittlung Minderwertausgleich am Tag der Rückgabe durch Erstellung Minderwertgutachten erfolgt.“ Die Versendung des Rückgabeprotokolls mit dem Vermerk „Nichteinigung“ erfolgt spätestens bei Vorlage des Minderwertgutachtens.

Vorabgutachten

Ab sofort können alle 11 TÜV-Standorte in Berlin zur Erstellung von Vobgutachten genutzt werden. Erstellt werden dabei Kurzgutachten. Die Terminvereinbarung übernehmen sie als Leasingnehmer. Folgende Ansprechpartner stehen zur Verfügung:

Herr Andreas Mansfeld | 0172 / 3233714 | andreas.mansfeld@de.tuv.com
Herr Rene Weydig | 0172 / 3235129 | rene.weydig@de.tuv.com

Bei Bedarf werden dort auch Bilder für Sie erstellt.

Minderwertgutachten

Diese Terminvereinbarung übernehmen wir für Sie über die gleichen Ansprechpartner.

Schadenskatalog

Schadenskatalog Skoda (PDF – 1MB)

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