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Belehrung zum Entgelttransparenzgesetz

Belehrung zum Entgelttransparenzgesetz

für alle Mitarbeiter

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Die Belehrung

Beschäftigte haben die Möglichkeit, Auskunft über ihre individuelle Vergütung sowie über Vergleichswerte von Beschäftigten in vergleichbarer Tätigkeit zu erhalten. Bitte beachten Sie hierbei folgende Rahmenbedingungen:

  • Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich alle zwei Jahre geltend gemacht werden.
  • Der Antrag ist in Textform an unsere Personalabteilung zu richten.
  • Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Sofern sich im Rahmen gesetzlicher Prüfungen oder Auswertungen relevante Abweichungen ergeben, werden die hierfür maßgeblichen Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe entsprechend betrachtet und bewertet.

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