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Veröffentlicht am 20.02.2023

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Belehrung Probefahrten

Belehrung Probefahrten

für Mitarbeiter im Verkauf

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Die Belehrung

Gerade weil Probefahrten für uns alltäglich sind, möchten wir daran erinnern, dass wir unseren Kunden damit temporär Anlagevermögen im Wert von mehreren Zehntausend Euro überlassen.

Missbrauch und Diebstahl passieren in unserer Branche leider regelmäßig.

Um ordnungs- und gesetzmäßigen Gebrauch sicherzustellen, Haftungsfragen zu klären und Entwendung vorzubeugen sind folgende Aktivitäten bei jeder Probefahrt unabdingbar:

  • Plausibles Interesse des Kunden an einer Probefahrt nach einem Beratungsgespräch
  • Vom Kunden unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Probefahrt-Vereinbarung
  • Überprüfung des Personalausweises auf Plausibilität; ausländische Dokumente werden nur mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland akzeptiert
  • Kopie des Personalausweises
  • Überprüfung auf gültige Fahrerlaubnis
  • Aushändigung EINES Fahrzeugschlüssels, der Zweitschlüssel verbleibt im Autohaus
  • Überprüfung des Fahrzeugs auf Schäden vor und nach der Probefahrt
  • Überprüfung nach Probefahrt ob der richtige Schlüssel zurückgegeben wird (kein identisch aussehender Austausch-Schlüssel)

Alles klar?

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