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Veröffentlicht am 05.09.2022

[Belehrung für Mitarbeiter im Verkauf]

Belehrung Auslieferung & Bezahlung

Belehrung Auslieferung & Bezahlung

für Mitarbeiter im Verkauf

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Die Belehrung

  1. Die Übergabe von Fahrzeugen an Kunden darf erst erfolgen, sobald die Bezahlung des Kunden durch die Buchhaltung im Sharepoint, alternativen System oder telefonisch bestätigt wurde. 
  2. Bei Finanzierungs- und Leasinggeschäften gilt die gleiche Regelung bezogen auf die vereinbarte Anzahlung.
  3. Auslieferungen von Fahrzeugen ohne Fahrzeugrechnungen sind nicht gestattet.
  4. Über Ausnahmen entscheidet der jeweils verantwortliche Verkaufsleiter. Dann erfolgt die Übergabe unter Einbehalt des Fahrzeugbriefs und des zweiten Fahrzeugschlüssels.
  5. Fahrzeuge sind grundsätzlich unbar zu bezahlen. Ausnahmen davon sind ebenfalls nur durch den Verkaufsleiter oder Geschäftsführer einzuholen. Die Ausnahme ist vom Vorgesetzten direkt an die kassenverantwortliche Person mitzuteilen – keine Weitergabe der vermeintlichen Freigabe per „Mundpropaganda“.
  6. Sollte ein Fahrzeug ausnahmsweise bar bezahlt werden so ist das Bargeld durch einen Dritten Mitarbeiter zu zählen und in der Kasse zu vereinnahmen. Dies gilt auch und insbesondere für Samstage oder Auslieferungen kurz vor Ladenschluss.

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